Allgemeine Informationen

Ambulantes Operieren im Klinikum Obergöltzsch Rodewisch

Seit dem 01.01.2004 sind verschiedene Neuerungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten. So dürfen verschiedene Operationen nur noch in Ausnahmefällen stationär erbracht werden. Bei notwendigen Operationen darf der Patient nicht mehr selbst entscheiden, ob eine Operation unter stationären Bedingungen oder ambulant durchgeführt werden soll.

Eine Entscheidung für eine stationäre Behandlung ist nur beim Vorliegen schwerwiegender Gesundheitsrisiken oder nichtgesicherter medizinischer Nachsorge nach der ambulanten Operation möglich. Diese Entscheidung muss vor der Operation vom Arzt gemeinsam mit dem Patienten getroffen werden. Eine stationäre Behandlung auf Wunsch des Patienten wird von den Krankenkassen nicht vergütet.

Ob eine anstehende Operation oder ein Eingriff ambulant oder stationär erfolgen kann, sollte vor der Anmeldung in der Klinik mit dem Hausarzt abgestimmt werden. Der Patient kann sich dazu aber auch vertrauensvoll an unsere Patientenverwaltung wenden. Im Klinikum Obergöltzsch Rodewisch werden schon seit 1993 sogenannte „Ambulante Operationen“ durchgeführt.

Alle Eingriffe werden unter gleichem Qualitätsstandard wie bei stationären Behandlungen durchgeführt.