Ihre Entlassung

Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit wieder so weit hergestellt ist, dass Sie nach Hause können.

Ihre Entlassung wird vom Arzt angeordnet; er bestimmt für Sie den richtigen Zeitpunkt. Haben Sie deshalb Vertrauen zu seiner Entscheidung.

Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihre Entlassung oder verlassen Sie das Krankenhaus ohne Zustimmung des behandelnden Arztes kann das Klinikum für evtl. entstehende Folgen nicht haften. Bei Entlassung auf eigene Gefahr ist die schriftliche Abgabe einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits notwendig.

Vor Verlassen des Klinikums sollten Sie sich vergewissern

  • ob Sie hinterlegte Wertgegenstände abzuholen haben.
  • ob Sie, falls von Ihnen gefordert, die berechnete Eigenbeteiligung bezahlt haben (Kasse).
  • ob evtl. entliehene Sachen (Bücher, Wäschestücke etc.) zurückgegeben wurden.
  • ob Sie die Telefonkarte abgemeldet haben.

Bitte melden Sie sich in der Kasse, bzw. außerhalb der Öffnungszeiten am Empfang, am Entlassungstag persönlich ab. Dort erhalten Sie auch eine Liegebescheinigung als Nachweis Ihres Krankenhausaufenthaltes gegenüber Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt oder der Schule.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung, Telefon-Nebenstelle 11 19.

Beste Wünsche für Ihre baldige Genesung.