Allgemeine Informationen

Welche Patienten kommen für eine Untersuchung im Schalflabor infrage?

Menschen, die Probleme beim Einschlafen haben, die häufig in der Nacht erwachen, die tagsüber ständig über Müdigkeit klagen oder auch Patienten, die massiv schnarchen und dabei auch Atemstörungen in der Nacht haben. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafmedizin hat in einer Leitlinie festgelegt, bei welchen Auffälligkeiten ein Patient ins Schlaflabor überwiesen werden kann.

Schlaflabor1

Dazu zählen:

  • schwere Schlafstörungen bei denen die Befindlichkeit und/oder die Leistungsfähigkeit am Tag deutlich beeinträchtigt ist,
  • chronische und therapeutische Schlafstörungen, die sich trotz Behandlung über mehr als ein halbes Jahr nicht bessern,
  • dringender Verdacht auf eine organisch bedingte Schlafstörung wie beispielsweise ein Schlafapnoesyndrom, eine Epilepsie oder auch das Restless legs-Syndrom,
  • auffällige Verhaltensweisen im Schlaf, deren Ursache nicht geklärt ist; das beinhaltet z.B. sogenannte Parasomnien zu denen auch das Schlafwandeln und Zähneknirschen gehören,
  • Störungen des Schlafrhythmus - etwa Schichtarbeit.

Welche diagnostischen Schritte sind erforderlich?

Zunächst sollten sich Patienten mit Schlafstörungen an ihren Hausarzt wenden. Dieser leitet dann eine sogenannte Stufendiagnostik ein. Er überweist Sie entweder zu einem Pulmologen (Lungenfacharzt) oder zu einem HNO-Arzt. Der entsprechende Kollege kann ein sogenanntes Screening vornehmen. Ergibt sich in dem Screening ein pathologischer Befund, ist eine Überweisung ins Schlaflabor möglich.

Kontakt & Ansprechpartner

ChFaustHerzog

Chefärztin Dr. med. Faust-Herzog
Medizinische Klinik II (Gastroenterologie, Diabetologie, Palliativmedizin, Allgemeine Innere Medizin); Leiterin Schlaflabor

Telefon:0 37 44/3 61-31 75
E-Mail:

Über Sekretariat:
Frau Dressel
Telefon:0 37 44/3 61-31 72
Telefax:0 37 44/3 61-31 74